Das novellierte KWK- Gesetz

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Der deutsche Bundestag verabschiedet am 06.06.08 die Gesetze zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung ( KWK ) und zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzes. Das Ziel ist den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25% zu verdoppeln. Die im Auftrag des BMWi 2006 erstellte Potenzialstudie weisst ein Potential von über 50% KWK-Anteil an der deutschen Stromerzeugung aus, ein Wert der in Dänemark schon erreicht wurde.